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Leinenbefreiungsprüfung bestanden!
Geschrieben von: Gerrit
Freitag, den 19. Juni 2009 um 10:43 Uhr
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Unsere Gordon Setter Hündin Ashanti hat die Leinenbefreiungsprüfung bestanden!
Am 1. April 2006 trat in Hamburg das neue Hundegesetz in Kraft. Seit dem 1.1.2007 sind alle Hundehalter demnach verpflichtet ihre Hunde grundsätzlich anzuleinen. Um seinen Hund dennoch frei laufen lassen zu können, ist gem § 4 Abs 1 HundeG eine Gehorsamsprüfung notwendig - die sogenannte Leinenbefreiungsprüfung. Es wird nicht nur geschaut, ob der Hund gehorcht und dazu in der Lage ist in der Großstadt ohne Leine unterwegs zu sein, auch ein kleiner Wesenstest ist Bestandteil. Wir freuen uns und sind stolz, dass unsere Ashanti mit Bravour bestanden hat!
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