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Hunderecht
Geschrieben von: Gerrit
Donnerstag, den 14. Mai 2009 um 20:50 Uhr
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Was ist eigentlich Hunderecht?
Gibt man bei Google den Suchbegriff "Hunderecht" ein, werden doch tatsächlich Anwälte gelistet, die sich auf Hunderecht spezialisiert haben. Aber was ist eigentlich "Hunderecht"? Und wen wundert es schon? Es gibt ja auch Hundefriedhöfe, Hundevermietungen und Altersheime für Hunde. Aber zurück zum Thema: Können Hunde recht haben? Eine repräsentative Umfrage unter Hunden hat ergeben, dass meistens die Herrchen recht haben, oder dies zumindest wild gestikulierend behaupten. Haben Hunde Rechte? Bei all der Vermenschlichung von Tieren würde manch einer sicher bis zum Bundesverfasungsgericht klagen, dass sein Hund Grundrechte hat, wie jeder normale Mensch! Entgegen mancher Empörung sind Tiere rein rechtlicht leider nur Sachen. Wie könnte man sie auch sonst verkaufen? Entschuldigung! Natürlich sind Hunde keine Sachen. Auf Grund Wellen des Entsetzens wurde § 90a dem Bürgerlichen Gesetzbuch beigefügt:"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist." Na Gott sei Dank! Ein spezielles Kaufrecht für Hunde scheint es also nicht zu geben. Tiere unterfallen also Dank § 90a BGB dem normalen zivilrechtlichen Bestimmungen.Am 27. September sind Bundestagswahlen. Können Hunde eigentlich wählen? Jein! Wahlberechtigt ist gem. Art 38 Abs. 2 Grundgesetz, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der älteste Hund der Welt war Methusalem. Er wurde 29 Jahre alt und lebte von 1910 bis 1939. Er hätte also wählen können. Jedoch gab es damals die Bundesrepublik noch nicht. Somit können Hunde nur wählen was sie fressen möchten und wann sie Gassi gehen - meistens jedenfalls. Was darf mein Hund dann? Vielleicht Auto fahren? Grob fahrlässig führt einen Schadensfall herbei, wer in seinem Pkw (hier: Daimler Benz 280 E) auf der Beifahrerseite einen ca. 25 kg schweren Hund mit einer Körperlänge von 50 cm und einer Schulterhöhe von 60 cm so unterbringt, dass dieser durch seine Körperbewegung den Schalthebel des Automatikgetriebes bei voller Fahrt in eine andere Stellung schieben und hierdurch einen erheblichen Getriebeschaden verursachen kann. OLG Nürnberg 8 U 134/89, 02.11.89 Es ist grob fahrlässig, einen relativ großen Hund - hier; Irish Setter - im Pkw mitzuführen, ohne Vorkehrungen zu treffen, dass der Hund nicht in den verkehrssicheren Betrieb des Kfz - etwa durch Herumspringen eingreifen kann. Es ist grob fahrlässig, wenn der Fahrer während der Fahrt nach hinten greift, um den Hund zu beruhigen. AG Karlsruhe ZfS 1982, 306
Pustekuchen! Ja was dürfen Hunde denn dann? Dürfen Hunde wenigstens in Ruhe Tier sein? Eine Haftung des Hundehalters wird begründet durch den Tod einer wertvoller Hündin nach einem vom Halter nicht gewollten Deckakt. LG Hamburg 329 O 81/93, 11.8.1993
Haben Tiere also wirklich keine Rechte? Kaum vorstellbar - und das im scheinbaren Land der Gesetze und Paragraphen. Aha! Das Tierschutzgesetz! Na endlich! § 2 TierSchG Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
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